Slogan "Licht und Luft zum Glauben" © Jula Henker / fundus.media

Das Großprojekt „Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Jahr 2030“ (EKHN2030) und seine Auswirkungen auf unsere Gemeinde

In den vor uns liegenden Jahren soll auf Wunsch und Beschluss der Synode der Evang. Kirche in Hessen und Nassau, also unserem „Kirchenparlament“, ein umfangreicher Zusammenlegungs- und Einsparvorgang vollzogen werden. Es geht darum, unsere evangelischen Kirchengemeinden noch Jahrzehnte lebens- und handlungsfähig zu halten – trotz sinkender Mitgliederzahlen und immer weniger junger Menschen, die Pfarrerin oder Pfarrer werden wollen.

Wie wird das erreicht?

Dazu werden im Wesentlichen zwei Schritte vollzogen:

Der Nachbarschaftraum (NBR)

  • Kirchengemeinden, die bisher zu Dekanaten zusammengeschlossen waren und darin selbstständig mit ihrem Kirchenvorstand und einem Pfarrer oder einer Pfarrerin an der Spitze lebten und webten, sollen sich nun zu sogenannten „Nachbarschaftsräumen“ (NBR) zusammenschließen. „Nachbarschaftsraum“ ist eigentlich ein zu schwacher Begriff, denn die Gemeinden sollen sich künftig stark vernetzen oder aber ganz verschmelzen, um Personal und Gebäude einzusparen. Alle Gebäude – abgesehen von den Kirchen – sollen für die Zukunft neu betrachtet und bewertet werden.
    1.   Welche Gebäude liegen günstig und sind bereits gut ausgelastet?
    2.   Welche sind in schlechtem Zustand, sind abgelegen und wenig genutzt?

Diese und andere Fragen sollen im Konsens dazu führen, sich von einem Teil unserer Gemeinde- und Pfarrhäuser zu trennen. 

Das Verkündigungsteam

  • Alle Hauptamtlichen eines solchen Nachbarschaftsraums (d.h. die Pfarrer, Kirchenmusiker und Gemeindepädagogen) sollen künftig in „Verkündigungsteams“ im Sinne aller Gemeinden zusammenarbeiten. Dadurch sollen sich die bezahlten Kräfte gegenseitig „multiprofessionell“ unterstützen, sich gegebenenfalls vertreten oder offene Stellen ausgleichen helfen. Alle drei Gruppen „verkündigen“ auf unterschiedliche Art die Frohe Botschaft von Gott in unserer Welt und den Auftrag zu Nächstenliebe und Verständigung. Anders als früher verstehen sich alle Mitwirkenden dieser Verkündigungsteams (nicht nur die PfarrerInnen) - zusammen mit den Kirchenvorständen - verantwortlich für das gesamte Wohl und Wehe der Gemeinden des NBR.

    Das Verkündigungsteam unseres Nachbarschaftsraums hat 2024 zusammengefunden und konnte schon einige Schwerpunkte setzen, z.B. die „Sommerkirche“ oder einen gemeinsamen Kalender für besondere Gottesdienste, in dem man (mit-)teilt, was man macht. Weitere Themenfelder werden in 2025 angegangen.

.

Der Nachbarschaftsraum Wiesbaden „Mitte-West“

Im Jahr 2024 wurden in der gesamten EKHN – Nachbarschaftsräume beschlossen.
Im Dekanat Wiesbaden gibt es 7 Nachbarschaftsräume.

Die Kirchengemeinde Klarenthal gehört zum Nachbarschaftsraum „Wiesbaden Mitte-West“ (derzeitiger Arbeitstitel, der sich wohl noch ändern wird)

Die sieben Mitglieder sind:

  • Erlösergemeinde Sauerland
  • Kirchengemeinde Dotzheim
  • Kirchengemeinde Klarenthal
  • Kreuzkirche
  • Matthäuskirchengemeinde
  • Paul-Gerhard- Gemeinde
  • Ringkirche

 

Was passiert in 2025?

Damit der Nachbarschaftsraum zusammenwächst und ein „Gemeinsam“ entwickelt, sind außer der Arbeit im Verkündigungsteam und den neuen gemeinsamen Aktivitäten der Gemeinden, drei Schwerpunkte zu diskutieren und zu klären:

  • Wie eng soll der Verbund der Gemeinden im NBR sein? (Rechtsform)
    in 2025 wird die zukünftige Rechtsform des NR diskutiert und beschlossen. Wirksam wird diese voraussichtlich zum 1.1.2027.  Mögliche Rechtsformen sind ein Gemeindezusammenschluss (Fusion aller Gemeinden im NBR), eine Gesamtkirchengemeinde oder eine Arbeitsgemeinschaft.
    .
  • Welche Gebäude werden künftig für unser Gemeindeleben da sein? (Gebäudeentwicklungsplan)
    Ziel ist Verkleinerung des Immobilienbestandes der EKHN und damit unseres NBR. Das soll v.a. der Reduzierung der hohen Unterhaltskosten (Baulastunterhaltung) dienen.

2024 fand bereits eine gemeinsame Besichtigung aller unsere Gebäude statt. In 2025 werden die Ergebnisse diskutiert und der Gebäudeentwicklungsplan zur Reduzierung bzw. zum Erhalt der Gebäude für die nächsten 10-15 Jahre erstellt.
 

  • Wo kann man sich künftig persönlich Informationen holen und beraten lassen? Wo geschieht die Verwaltung? (Gemeinsames Gemeindebüro)
    Ein alleiniges gemeinsames Gemeindebüro ist eine weitere Maßnahme, um langfristig Personal und mittelfristig Gebäude im NBR einzusparen.  Die Anzahl der Stellen für Gemeindesekretärinnen und -sekretäre bleibt erhalten wird sich aber im Lauf der Zeit „sozialverträglich reduzieren“.  In 2025 werden dazu erste Schritte diskutiert.

Noch Fragen?

In unserem Kirchenvorstand begleiten Detlef Grohmann, Stefan Welschehold und Alexander Liermann diese Themen. Bitte sprechen Sie uns an!